EINVERNEHMLICHE EHESCHEIDUNG


Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem man beschließt, dass die Ehe so zerrüttet ist, dass keine Aussicht mehr darauf besteht, dass die eheliche Gemeinschaft wiederhergestellt werden kann.

Viele Ehepaare sprechen auch davon, dass sie sich "auseinandergelebt" haben.

Wenn Sie alleine nicht zurecht kommen, die Scheidungsfolgen so zu vereinbaren, dass Sie sich beide nicht benachteiligt oder übervorteilt fühlen, ist es vernünftig, sich jemanden an die Seite zu holen, der Sie beide unterstützt.

Dazu ist es nicht unbedingt notwendig, dass sich beide Ehepartner je einen Rechtsanwalt nehmen, es reicht, wenn Sie ein neutraler und zertifizierter Mensch unterstützt, der Mediator.

Als (beim Justizministerium) eingetragene Mediatorin bin ich überparteilich und sorge dafür, dass die Kommunikation zwischen Ihnen beiden respektvoll abläuft.

Sollten Sie - aus welchem Grund auch immer - nicht gemeinsam an einem Tisch sitzen und kommunizieren wollen, gibt es die Möglichkeit der Shuttle-Mediation. Dabei erarbeite ich die Scheidungsvereinbarung mit Ihnen in Einzelgesprächen und vermittle zwischen Ihnen beiden.

Ich verfasse mit Ihnen eine Scheidungsvereinbarung über den Ehegattenunterhalt, den Unterhalt für die Kinder und die Obsorge, die Regelung über ein mögliches Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) und die Aufteilung des Vermögens bzw der Schulden.

ABLAUF


  • Zuerst führe ich mit Ihnen jeweils ein Einzelgespräch.
  • Dabei können Sie mir Ihren Standpunkt bzw Ihre Bedürfnisse für Ihr zukünftiges Leben näher erklären und wir lernen uns ein wenig kennen - das schafft auch das notwendige Vertrauen.
  • Bei diesem Termin kann ich auch schon einige Themen aufnehmen, die wichtig für die Scheidungsvereinbarung sind.
  • Sollten Sie lieber sofort gemeinsam zur Mediationsbesprechung kommen, ist das freilich auch kein Problem. Das getrennt geführte Erstgespräch erspart erfahrungsgemäß meistens Zeit im Mediationsprozess.
  • Danach lade ich Sie zu einem gemeinsamen Termin ein, wir sammeln alle Themen, die in die Vereinbarung hineinfließen sollen und arbeiten diese so aus, dass eine für Sie beide sinnvolle Regelung gefunden werden kann.
  • Ich erstelle für Sie den Text des Scheidungsvergleichs, den Sie gerne noch von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar prüfen lassen können.
  • Dieser Vergleich wird samt dem von Ihnen beiden unterfertigte Antrag auf einvernehmliche Ehescheidung (von Ihnen oder von mir) an das zuständige Bezirksgericht geschickt oder dort überreicht.
  • Sie bekommen vom Gericht einen Scheidungstermin*; da der von Ihnen beiden selbst erarbeitete Vergleich schon bei Gericht aufliegt, sparen Sie sich auch einen längeren Verhandlungstermin dort.

VORTEILE DER MEDIATION

  • Sie haben nicht zwei Personen, die Sie jeweils vertreten, sondern mich als Vermittlerin zwischen Ihnen beiden

  • daher müssen Sie auch nur eine Person bezahlen, und die Tarife der Rechtsanwälte sind sicherlich um einiges höher als die von Mediatoren

  • Sie müssen nicht lange auf den (denn es gibt ja nur einen) Gerichtstermin warten, da alles von mir vorbereitet wird

  • die gesamte einvernehmliche Scheidung dauert viel kürzer, da Sie es in der Hand haben, wie viele Termine Sie in der Mediation brauchen

  • Sie können in einem geschützten Raum für sich selbst sprechen, ich unterliege der Verschwiegenheit

* Zum offiziellen Scheidungstermin bei Gericht nehmen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:

  • Heiratsurkunde

  • beide Staatsbürgerschaftsnachweise

  • jeweils einen amtlichen Lichtbildausweis

  • Meldezettel

  • Geburtsurkunden der Kinder

  • Bestägigung über die Elternberatung im Original